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Mein Reiseschutz

Mein Reiseschutz

Schließen Sie hier direkt die passende Reiseversicherung zu Ihrer Urlaubsreise ab. Unsere Zusammenarbeit mit der Hanse Merkur Reiseversicherung AG macht es möglich. 

Füllen Sie das eingebundene Online-Formular mit den erforderlichen Angaben aus und buchen Sie bequem Ihren persönlichen Reiseschutz. 

Wenn Sie das Online-Formular nicht sehen können, klicken Sie im grauen Kasten auf das grüne Feld „Inhalt laden“. Sollte das Formular nicht funktionieren, können Sie es auch über diesen Link aufrufen: Online-Formular für Reiserücktrittsversicherung (Einmal-Versicherung)

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von secure.hmrv.de zu laden.

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Weitere Versicherungsmöglichkeiten:

Online-Formular für Reiserücktrittsversicherung (Jahresversicherung)

Online-Formular für Reisekrankenversicherungen

Online-Formular für Corona-Reiseschutz als zusätzliche Absicherung (diese Versicherung kann nur abgeschlossen werden, wenn Sie schon über eine Reiserücktrittsversicherung bei der HanseMerkur Reiseversicherung verfügen)

 

Häufig gestellte Fragen zum Reiseschutz

 

Wann kann ich die Versicherung abschließen?

Grundsätzlich sollten Sie die Reiserücktrittsversicherung abschließen, wenn Sie Ihren Urlaub buchen – so sind Sie sofort abgesichert. Der Versicherungsabschluss muss spätestens 30 Tage nach Reisebuchung erfolgen. Auch Last-Minute-Buchungen können versichert werden. Wenn zwischen Reisebuchung und Reiseantritt 30 Tage oder weniger liegen, müssen Sie Ihre Reiserücktrittsversicherung spätestens am 3. Werktag nach Erhalt der Buchungsbestätigung abschließen.

Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung ist gültig bei allen Reisen, die Sie nach Versicherungsabschluss buchen. Wenn Sie bereits Reisen vor Abschluss gebucht haben, sind diese auch versichert, sofern zwischen Reisebuchung und dem Abschluss der Reiseversicherung maximal 30 Tage liegen. Wenn weniger als 30 Tage zwischen Reisebuchung und -beginn liegen, sind nur Reisen versichert, wenn der Abschluss der Jahres-Reiserücktrittsversicherung spätestens am 3. Werktag nach Erhalt der Buchungsbestätigung erfolgt.

Minute-Reiseversicherung abgeschlossen werden?

Abgeschlossen werden kann eine Last-Minute-Reiseversicherung für alle Flugreisen weltweit, die maximal 30 Tage vor Reiseantritt gebucht werden. Innerhalb dieser 30 Tage muss der Abschluss spätestens am dritten Werktag nach Reisebuchung erfolgen.

 

Wie sind die Abschlussfristen für den ergänzenden Corona-Reiseschutz?

Für die lückenlose Absicherung müssen Sie den Corona-Reiseschutz spätestens 30 Tage vor Reisebeginn abschließen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt 30 Tage oder weniger, muss der Abschluss spätestens am 3. Werktag nach der Reisebuchung erfolgen.

Wenn Sie eine Jahres-Reiserücktrittsversicherung bei der Hanse Merkur abgeschlossen haben, können Sie den Corona-Reiseschutz zusätzlich jeweils pro Reise abschließen, zu den gleichen genannten Fristen. Der Corona-Reiseschutz muss nicht gekündigt werden, er läuft nach Beendigung der Reise von allein aus. 

 

Greift die Reise-Rücktrittsversicherung, wenn ich am Coronavirus erkranke und die Reise nicht antreten kann?

Ja, das ist ein versichertes Ereignis.

 

Übernimmt die HanseMerkur die Kosten, wenn ich am Abflughafen nicht fliegen darf, weil ich eine erhöhte Temperatur habe?

Um von der Reise zurücktreten zu können, benötigen Sie ein ärztliches Attest mit Diagnose und Behandlungsdaten. Wir empfehlen Ihnen daher bei Abweisung am Flughafen direkt einen Arzt aufzusuchen, um alles Weitere zu besprechen und eine ärztliche Bescheinigung einzuholen. Nur so kann die HanseMerkur prüfen, ob ein Versicherungsfall vorliegt.

Unser Corona-Reiseschutz bietet Ihnen Versicherungsschutz, wenn Ihnen die Beförderung durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal) verweigert wird, weil der Verdacht auf einer Infektion mit dem Corona-Virus besteht.

 

Was deckt der zusätzliche Corona-Reiseschutz eigentlich alles ab?

Liegt bei Ihnen oder einer Risikoperson ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit Covid-19 vor, profitieren Sie mit dem Corona-Reiseschutz von diesen Vorteilen:

  • Bei häuslicher Quarantäne (z.B. durch behördliche Anordnung oder berechtigte Dritte)
  • Bei Transportverweigerung (z. B. durch Flughafenpersonal, Vermieter) am Tag der Hin- bzw. Rückreise

Der Corona-Reiseschutz gilt immer ohne Selbstbeteiligung für weltweite Reisen und alle Reisearten.

Alle Leistungen im Überblick finden Sie unter: https://www.hansemerkur.de/corona-reiseschutz 

 

Kann ich als Schweizer auch eine Reiseversicherung bei der Hanse Merkur abschließen?

Reisende mit Wohnsitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Schweiz) können leider keine Reiseschutz-Versicherung über die Hanse Merkur Reiseversicherung Deutschland abschließen. Bitte wenden Sie sich dafür an die Hanse Merkur International unter www.hansemerkur.ch oder +41 43 550 21 25.

 


Antworten auf weitere oft gestellte Fragen finden Sie unter: https://www.hansemerkur.de/faq


 

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