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Allgemeine Reisebedingungen

Allgemeine Reisebedingungen (ARB)

(gültig ab 01.01.2023)

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Informationen zur EU-Pauschalreiserichtlinie
Maßgeschneiderte Reisen und Serviceentgelte

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Allgemeine Reisebedingungen (140 KB)

Formblatt Pauschalreise (144 KB)
Maßgeschneiderte Reisen und Serviceentgelte (65 KB)

Diese Allgemeinen Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Vorschriften und regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen, dem Reiseteilnehmer, und uns, dem Reiseveranstalter ViaVerde, Inhaberin: Birgit Heinichen-van Weele (im Folgenden „ViaVerde“).

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde ViaVerde den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, der Hinweise zu der betreffenden Reise im Reise- / Internetprospekt und dieser ARB verbindlich an. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Wege (E-Mail) vorgenommen werden. Bei elektronischen Anmeldungen bestätigt ViaVerde den Eingang der Anmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg.

1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch ViaVerde zustande. ViaVerde bestätigt dem Anmelder den Vertragsabschluss mit der Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, z. B. per E-Mail (nur im Falle des Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB in Schriftform) und übersendet den Sicherungsschein. Durch die dem Sicherungsschein zugrunde liegende Insolvenzversicherung sind die Kundengelder gegen die Insolvenz des Veranstalters abgesichert. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt bei Wahrung der vorvertraglichen Informationspflichten ein neues Angebot von ViaVerde vor, an das ViaVerde für 10 Tage gebunden ist. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde das neue Angebot durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z. B. Leistung der Anzahlung) annehmen und der Reisevertrag kommt mit dem Inhalt dieses neuen Angebots zustande.

1.3 Es wird darauf hingewiesen, dass bei allen oben genannten Buchungsarten aufgrund der gesetzlichen Vorschrift des § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden nach Vertragsabschluss besteht. Ein Rücktritt und die Kündigung vom Vertrag hingegen ist unter Berücksichtigung der Regelung in Ziffer 5 möglich.

2. Zahlung

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines ist –soweit nichts anderes vereinbart ist – eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig und zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung auf den Reisepreis ist vier Wochen vor Reiseantritt fällig und zu leisten, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr von ViaVerde nach Ziffer 6.1 (Satz 1 und 2) abgesagt werden kann, und muss unaufgefordert bei ViaVerde eingegangen sein. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Gutschrift bei ViaVerde.

3. Leistungen

Umfang und Art der von ViaVerde vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung von ViaVerde in dem zur betreffenden Reise gehörigen Prospekt / Internetprospekt bzw. der konkreten Reiseausschreibung in Verbindung mit der individuellen Buchungsbestätigung. Wird auf Wunsch des Kunden ein individueller Reiseablauf zusammengestellt, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung von ViaVerde ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Kunden und der jeweiligen Buchungsbestätigung.

4. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss, erhebliche Vertragsänderungen

4.1 ViaVerde behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird ViaVerde den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Auf die Verpflichtung von ViaVerde zur Preissenkung nach 4.2 wird ausdrücklich hingewiesen.

4.2 Da 4.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in 4.1 unter a) bis c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für ViaVerde führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von ViaVerde zu erstatten. ViaVerde darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

4.3 Via Verde behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. bei Flugzeitenänderungen bis zu 4 Stunden, Routenänderungen). ViaVerde hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.

4.4 Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in 4.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann ViaVerde sie nicht einseitig vornehmen. ViaVerde kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von ViaVerde bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann ViaVerde die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziffer 4.4 entsprechend, d. h. ViaVerde kann dem Kunden die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von ViaVerde bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden.

4.5 ViaVerde kann dem Kunden in ihrem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach 4.4 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die ViaVerde den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.

4.6 Nach dem Ablauf einer von ViaVerde nach 4.4 bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.

4.7 Tritt der Kunde nach 4.4 vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung. Soweit ViaVerde infolge des Rücktritts des Kunden zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat ViaVerde unverzüglich, auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, Zahlung zu leisten. Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 7 BGB bleiben unberührt.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei ViaVerde. Es wird dem Kunden empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder in Textforum (z. B. per E-Mail) zu erklären.

5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so verliert ViaVerde den Anspruch auf den Reisepreis, kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ViaVerde zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbare Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.

Dazu hat ViaVerde die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, des Reiseziels, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von ViaVerde und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bestimmen, soweit nichts anderes vertraglich vereinbart wurde:

a) Reisen mit eigener Anreise

  • bis zum 31. Tag vor Reiseantritt                  20 %
  • vom 30. Tag bis 22. Tag vor Reiseantritt    30 %
  • vom 21. Tag bis 15. Tag vor Reiseantritt    50 %
  • vom 14. Tag bis 8. Tag vor Reiseantritt      70 %
  • ab 7. Tag vor Reiseantritt                              90 % des Reisepreises.

b) Reisen inklusive Flugbeförderung

  • bis zum 49. Tag vor Reiseantritt                  20 %
  • vom 48. Tag bis 22. Tag vor Reiseantritt    30 %
  • vom 21. Tag bis 15. Tag vor Reiseantritt    50 %
  • vom 14. Tag bis 8. Tag vor Reiseantritt      70 %
  • ab 7. Tag vor Reiseantritt                              90 % des Reisepreises

Es steht dem Kunden stets frei, nachzuweisen, dass ViaVerde ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der berechneten Pauschalen entstanden ist.

5.3 ViaVerde behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit ViaVerde nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist ViaVerde verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

5.4 Ein rechtlicher Anspruch auf Umbuchungen besteht nicht. Werden dennoch auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart) vorgenommen, kann ViaVerde ein Umbuchungsentgelt von 50 Euro pro Umbuchungsvorgang erheben. Gegenüber Leistungserbringern (z. B. Fluggesellschaften) entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet. Umbuchungen sind ausschließlich bis zum 35. Tag vor Reiseantritt möglich. Danach sind Änderungen nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den vorgenannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden möglich. Der Kunde kann jederzeit nachweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale durch die Umbuchung entstanden ist. Ist die Umbuchung erforderlich, weil ViaVerde dem Kunden etwa keine oder eine falsche vorvertragliche Unterrichtung gem. Art. 250 § 3 EGBGB gegeben hat, so ist die Umbuchung kostenfrei.

5.5 Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner eine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Veranstalter nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Der Veranstalter kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, haften sie und der Kunde gegenüber dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Veranstalter darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden sind. Er hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt der Ersatzperson Mehrkosten entstanden sind.

5.6 ViaVerde empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-/ Reiseabbruchsversicherung und den Abschluss einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod sowie einer Krankenversicherung, die im Ausland gültig ist und kann diesem dem Kunden auf Wunsch vermitteln.

6. Rücktritt und Kündigung durch ViaVerde

6.1 Ist in der Beschreibung der Reise ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und wird diese nicht erreicht, so kann ViaVerde nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn ViaVerde die Mindestteilnehmerzahl in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, zu dem ihre entsprechende Rücktrittserklärung wegen des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und sie zusätzlich in der Reisebestätigung diese Zahl und die letzte Rücktrittsmöglichkeit nochmals aufgeführt hat.  ViaVerde wird den Kunden spätestens drei Wochen vor Reisebeginn über eine etwaige Nichtdurchführung aus diesem Grund unterrichten und ihm die Rücktrittserklärung bis zu diesem Zeitpunkt zugehen lassen. Gleichermaßen kann ViaVerde vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sie aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. ViaVerde hat sodann den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes zu erklären.

6.2 Tritt ViaVerde nach 6.1 vom Reisevertrag zurück, verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt von ViaVerde, zurückerstattet.

6.3 Stört der Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung durch ViaVerde nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann ViaVerde ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält ViaVerde den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die sie aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ViaVerde ordnungsgemäß und mangelfrei angeboten hat, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die ausschließlich vom Kunden zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises.

8. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden, Anzeigefristen für Gepäckschäden, Gepäckverzögerung oder Gepäckverlust

8.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich anzuzeigen und um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Sofern ViaVerde infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt der Kunde Abhilfe, ist der Reisemangel zu beseitigen. ViaVerde kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. ViaVerde kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann sie die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat sie Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.

8.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet ViaVerde innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe durch ViaVerde verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält ViaVerde hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt. Hinsichtlich der nicht mehr zu erbringenden Reiseleistungen entfällt der Anspruch von ViaVerde auf den vereinbarten Reisepreis; insoweit bereits geleistete Zahlungen sind dem Kunden zu erstatten.

8.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

8.4 Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind für die Geltendmachung von Schadensersatz nach internationalen Abkommen binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, auch unverzüglich an Ort und Stelle die Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben. Gleichermaßen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder ViaVerde gegenüber anzuzeigen, wenn reisevertragliche Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden sollen.

9. Haftungsbegrenzung

9.1 Die vertragliche Haftung von ViaVerde für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.

9.2 ViaVerde haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen (z. B. Ausflüge, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort) lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise vom Reiseveranstalter sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651 b, 651 c, 651 w und 651 y BGB bleiben hierdurch unberührt.

9.3 Soweit Ihr Reiseplan Fahrscheine „Zug zum Flug“ der DB AG enthält erfolgt die Beförderung auf der Grundlage der Bedingungen des Beförderungsunternehmens, soweit diese der Buchung wirksam zugrunde gelegt wurden. Die Rechte und Pflichten von ViaVerde nach dem Reisevertragsrecht und diesen AGB werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt. Der Reisende ist für seine rechtzeitige Anreise zum Abflughafen selbst verantwortlich, es sei denn, eine Verspätung beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von ViaVerde.

10. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

ViaVerde ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise ggf. zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht/stehen die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss der Veranstalter diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird/werden und unverzüglich sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die Schwarze Liste der Airlines, die in der EU keine Betriebsgenehmigung haben, ist auf der Internetseite https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en und auf der Internetseite des Reiseveranstalters einsehbar.

11. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften

11.1 ViaVerde informiert den Kunden über Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.

11.2 Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, ViaVerde hat ihre vorvertraglichen Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland sind einzuhalten.

11.3 Der Kunde muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Hat der Kunde ViaVerde beauftragt, für ihn behördliche Dokumente, etwa ein Visum zu beantragen, so haftet ViaVerde nicht für die rechtzeitige Erteilung dieser Dokumente durch deutsche oder ausländische Behörden, sondern nur, sofern sie gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung verschuldet hat.

12. Datenschutz

Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informieren wir Sie in der Datenschutzerklärung auf unserer Website und bei Kontaktaufnahme in unserem Datenschutzhinweis. ViaVerde hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Ihre Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Sie können unter der Adresse reisen@viaver.de mit einer E-Mail von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder uns unter der unten genannten Adresse kontaktieren. Mit einer Nachricht an reisen@viaver.de kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.

13. Sonstiges, Hinweise

13.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen ViaVerde und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von ViaVerde vereinbart.

13.2 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Reiseverträge bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. Streitbeilegung vor Verbraucherschlichtungsstelle: ViaVerde nimmt an einem solchen freiwilligen Streitbeilegungsverfahren nicht teil und hierzu auch nicht gesetzlich verpflichtet. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.

ViaVerde ist Mitglied des forumandersreisen e.V., Freiburg, und erkennt den Kriterienkatalog des forumandersreisen zum nachhaltigen Tourismus an.

Veranstalter: ViaVerde – entdecken + reisen
Dipl. Ing. Dipl. Ökologin Birgit Heinichen-van Weele
Beethovenallee 33 • D-53173 Bonn
Tel. +49 / (0)228 / 92616390 • Fax +49 / (0)228 / 92616391
reisen@viaver.de • www.via-verde-reisen.de

Umsatzsteuer-ID gem. § 27a UStG: DE 225343616

Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reiseveranstaltung

Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung: R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden

Räumlicher Geltungsbereich der Versicherung: weltweit

Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung (siehe 13.1).

 

 

Informationen zur EU-Pauschalreiserichtlinie

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs 

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Der REISEVERANSTALTER  ViaVerde – entdecken + reisen, Inhaberin Birgit Heinichen-van Weele, Beethovenallee 33, 53173 Bonn trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt ViaVerde – entdecken + reisen (im folgenden „ViaVerde“) über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die Sie sich mit ViaVerde oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
  • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. Unter der Voraussetzung, dass die Ersatzperson von ViaVerde für die entsprechende Reise auch akzeptiert werden kann.
  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist. Die evtl. notwendigen Preiserhöhungen werden dem Reisenden bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise mitgeteilt. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn ViaVerde sich das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende auch das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. Wenn der Veranstalter die Pauschalreise absagen muss, weil die Mindestteilnehmerzahl bis 21 Tage vor Reisebeginn nicht erreicht wurde, dann werden dem Reisenden die Zahlungen komplett erstattet, ohne weitere Entschädigungen.
  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. Siehe Rücktrittsbedingungen in den ARB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) von ViaVerde.
  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung”), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
  • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. ViaVerde hat eine Insolvenzabsicherung mit R+V Die Reisenden können die R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Tel: 0611 5336887, info@ruv.de, kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von ViaVerde verweigert werden.


Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de

 

Maßgeschneiderte Reisen und Service

Individuelle Reisen nach Maß und die persönliche Betreuung unserer Reisegäste sind unsere Passion und gerne gestalten wir gemeinsam mit Ihnen Ihre Wunschreise. Um Ihnen die bestmögliche Beratung zu bieten, ist es uns wichtig, uns ausreichend Zeit für Sie zu nehmen und einen Dialog auf Augenhöhe zu führen.

Die ausgezeichnete Qualität unserer Reisen sowie deren Planung basiert auf langjähriger Erfahrung unserer Mitarbeiter als auch darauf, dass wir auf die individuellen Bedürfnisse eines jeden Reisegasts eingehen. Dies erfordert natürlich zusätzliche Zeit und Ressourcen. Um sicherzustellen, dass dieser Aufwand auch unseren Gästen zugutekommt, möchten wir sicherstellen, dass dieser Service angemessen geschätzt wird.

Unsere umfassende Erstberatung, die in der Regel bis zu anderthalb Stunden dauert, ist kostenfrei. In diesem Gespräch klären wir gemeinsam Ihre Reisewünsche und prüfen, ob unser Portfolio diese bereits abdeckt. Sollte das nicht der Fall sein, kreieren wir mithilfe unseres umfangreiches Netzwerk in den Reiseländern eine individuelle Reise für Sie. Ab diesem Zeitpunkt erheben wir Gebühren, um sicherzustellen, dass unsere Arbeitsleistung zielgerichtet eingesetzt wird und wir uns optimal auf Ihre Wünsche konzentrieren können.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass jede unserer Mitarbeiterinnen viele Stunden in jedes einzelne Angebot investiert, und dies nicht kostenfrei abgebildet werden kann.

Um sicherzustellen, dass Sie nicht finanziell benachteiligt werden, wird die Ausarbeitungsgebühr bei erfolgter Reisebuchung auf den Gesamtreisepreis angerechnet. Somit entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten.

Serviceentgelte

Alle Preise gelten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 

  • Individuelle Ausarbeitung einer Individualreise inkl. der 1. Anpassung nach Rücksprache (Zeitaufwand ca. 2 Std.) 80 €

    wird bei Buchung verrechnet

  • Jede weitere Programmanpassung bei Individualreise (Zeitaufwand ca. 1 Std.) 40 €
  • Sonderwünsche nach Buchung je nach Aufwand, Stundensatz 40 €
  • Reiseumbuchung (von einer auf die andere Reise) 50 €
  • Serviceentgelt für Visumsbeschaffung 40 €

    sofern möglich, zzgl. anfallende Visumskosten

  • Flugbuchung 30 €
  • Flugbuchung (Low Cost) 80 €
  • Flugumbuchung (auf Kundenwunsch) 60 €

    sofern möglich, zzgl. anfallende Kosten der Fluggesellschaft

  • Namensänderung nach Flugbuchung 60 €

    sofern möglich, zzgl. anfallende Kosten der Fluggesellschaft

  • Buchung von Zusatzgepäck 30 €

    sofern möglich, zzgl. anfallende Kosten der Fluggesellschaft

  • Sitzplatzreservierung 30 €

    sofern möglich, zzgl. anfallende Kosten der Fluggesellschaft

  • Unterstützung bei Check-In Ihres Fluges 30 €
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